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Datennutzungsvereinbarung

zwischen Dateninhabern und Nutzern von vernetzten Produkten und damit verbundenen Diensten

Im Zusammenhang der Nutzung

des folgenden vernetzten Produkts (das "Produkt"):
Notrufgateway (GSM / IPG)

und/oder

des folgenden verbundenen Dienstes (der "verbundene Dienst"):
TGE Cloud

wird ein Vertrag über den Zugang zu und die Nutzung von daraus entstehenden Daten ("Vertrag") geschlossen zwischen:

Telegärtner Elektronik GmbH, Hofäckerstr. 18, 74564 Crailsheim ("Dateninhaber")

und

dem Unternehmen oder der Person, die das vernetzte Produkt / den verbundenen Dienst erstmals oder später in Betrieb nimmt und damit diesen Regelungen zustimmt ("Nutzer").

Der Nutzer erklärt, dass er entweder Eigentümer des Produkts ist oder vertraglich berechtigt ist, das Produkt im Rahmen eines Miet-, Leasing- oder ähnlichen Vertrags zu nutzen und/oder den verbundenen Dienst im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags zu erhalten. Auf Anfrage wird er dies hinreichend belegen.

1. Daten, die unter den Vertrag fallen

Die unter diesen Vertrag fallenden Daten bestehen aus allen, ab Nutzungsbeginn, ohne Weiteres verfügbaren Produktdaten / verbundenen Dienstdaten im Sinne des Data Act ("Daten"). Die Daten sind in der Anlage 1 näher erläutert. Zur Klarstellung, vor dem 12. September 2025 generierte/erstellte Daten nach Art. 2 Nr. 1 Data Act ("Bestandsdaten") sind keine Daten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten bleibt von den Regelungen dieses Vertrags unberührt.

2. Nutzungsrechte an nicht-personenbezogenen Daten für den Dateninhaber

2.1 Der Dateninhaber ist berechtigt Daten, bei denen es sich um nicht-personenbezogene Daten handelt, in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten für die folgenden Zwecke zu verwenden:

(a) Durchführung von Verträgen mit dem Nutzer oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit solchen Verträgen (z. B. Ausstellung von Rechnungen, Erstellung und Bereitstellung von Berichten oder Analysen, Finanzprognosen, Folgenabschätzungen);
(b) die Erbringung von Support-, Garantie-, Gewährleistungs- oder ähnlichen Dienstleistungen oder die Bewertung von Ansprüchen (z. B. in Bezug auf Fehlfunktionen des Produkts) im Zusammenhang mit dem Produkt oder dem verbundenen Dienst;
(c) die Wartung, Überwachung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, der Sicherheit und des Schutzes des Produkts oder des verbundenen Dienstes sowie die Gewährleistung der Qualitätskontrolle;
(d) Verbesserung der Funktionsweise des Produkts oder verbundenen Diensten sowie weiterer Angebote des Dateninhabers;
(e) die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen, einschließlich Lösungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI), durch den Dateninhaber, durch Dritte, die im Auftrag des Dateninhabers handeln, in Zusammenarbeit mit anderen Parteien oder durch Joint Ventures;
(f) die Aggregierung dieser Daten mit anderen Daten oder die Erstellung abgeleiteter Daten für jeden rechtmäßigen Zweck, auch mit dem Ziel, diese aggregierten oder abgeleiteten Daten unter Beachtung von Erwägungsgrund 25 S. 5 an Dritte zu verkaufen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen.

2.2 Der Nutzer erkennt an, dass die unter Ziff. 2.1 geschilderten Rechte dem Dateninhaber auch an Bestandsdaten zustehen.

3. Weitergabe nicht-personenbezogener Daten an Dritte

3.1 Der Dateninhaber kann die Daten, bei denen es sich um nicht-personenbezogene Daten handelt, an Dritte weitergeben, wenn die Daten von dem Dritten für die folgenden Zwecke verwendet werden:
(i) Unterstützung des Dateninhabers bei der Verfolgung der unter Ziff. 2.1 genannten Zwecke;
(ii) in Zusammenarbeit mit dem Dateninhaber oder durch Joint Ventures die unter Ziff. 2.1. erlaubten Zwecke zu erreichen;

3.2 Der Dateninhaber kann Verarbeitungsdienste nutzen, z. B. Cloud-Computing-Dienste (einschließlich IaaS, PaaS und SaaS), Hosting-Dienste oder ähnliche Dienste, um die vereinbarten Zwecke gemäß Ziff. 2.1 erreichen. Auch die Dritten können solche Dienste nutzen, um diese Zwecke zu erreichen.

4. Bereitstellung von Daten

4.1 Der Dateninhaber stellt dem Nutzer oder einer in seinem Namen handelnden Person die Daten zusammen mit den relevanten Metadaten, die zur Interpretation und Nutzung dieser Daten erforderlich sind, über den Zugang zur TGE Cloud bereit. Der Antrag kann unter Verwendung des in Anlage 2 aufgeführten Formulars über den vertrieblichen Ansprechpartner gestellt werden.

4.2 Unterstützungsleistungen zur Auswertung der Daten sind gesondert zu vergüten und bedürfen einer separaten Vereinbarung.

4.3 Der Nutzer teilt unverzüglich und unter detaillierter Erläuterung mit, wenn nach seiner Auffassung die Bereitstellung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Ist dies auf ein Verhalten des Dateninhabers oder seiner Hilfspersonen zurückzuführen, steht ihm zu, den Verstoß innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

4.4 Der Dateninhaber kann unter Berücksichtigung von Treu und Glauben die in Anlage 1 genannten Spezifikationen der Daten oder die Zugangsmodalitäten einseitig ändern, wenn dies objektiv gerechtfertigt ist - beispielsweise durch eine technische Änderung aufgrund einer Sicherheitslücke in der Produktserie oder den damit verbundenen Diensten oder einer Änderung der Infrastruktur des Dateninhabers. In diesem Fall wird der Dateninhaber dem Nutzer die Änderung mindestens eine Woche vor Inkrafttreten der Änderung informieren. Wenn die Änderung den Zugang zu den Daten und deren Nutzung durch den Nutzer mehr als nur geringfügig beeinträchtigen kann, muss der Dateninhaber den Nutzer mindestens 2 Wochen vor Inkrafttreten der Änderung benachrichtigen. Eine kürzere Ankündigungsfrist kann dann ausreichen, wenn eine solche Ankündigung unter den gegebenen Umständen unmöglich oder unangemessen wäre, z. B. wenn sofortige Änderungen aufgrund einer gerade entdeckten Sicherheitslücke erforderlich sind.

5. Verwendung der Daten durch den Nutzer

Der Nutzer kann, die vom Dateninhaber zur Verfügung gestellten Daten für jeden rechtmäßigen Zweck verwenden und/oder die Daten vorbehaltlich der nachstehenden Einschränkungen frei weitergeben.

Der Nutzer verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen:

(a) die Daten zu verwenden, um ein vernetztes Produkt zu entwickeln, das mit dem Produkt konkurriert oder die Daten zu diesem Zweck an einen Dritten weiterzugeben;
(b) die Daten zu verwenden, um Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage, die Vermögenswerte und die Produktionsmethoden des Herstellers oder gegebenenfalls des Dateninhabers zu gewinnen;
(c) Mittel einzusetzen, um Zugang zu (weiteren) Daten zu erhalten, oder zu diesem Zweck technische Maßnahmen zu umgehen, die dem Schutz der Daten dienen;
(d) die Daten an einen Gatekeeper nach Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/1925 weiterzugeben.

6. Bereitstellung von Daten auf Anfrage des Nutzers an Datenempfänger

6.1 Der Dateninhaber stellt auf Antrag des Nutzers oder einer in seinem Namen handelnden Person einem Datenempfänger die Daten zusammen mit den relevanten Metadaten, die zur Interpretation und Nutzung dieser Daten erforderlich sind, über den Zugang zur TGE Cloud bereit. Der Antrag kann unter Verwendung des in Anlage 3 aufgeführten Formulars über den vertrieblichen Ansprechpartner gestellt werden.

6.2 Der Dateninhaber stellt die Daten, bei denen es sich um personenbezogene Daten handelt, einem Dritten auf Anfrage des Nutzers nur dann zur Verfügung, wenn es eine gültige Rechtsgrundlage für die Bereitstellung personenbezogener Daten gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) gibt und gegebenenfalls die in Artikel 9 dieser Verordnung und in Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2002/58/EG genannten Bedingungen erfüllt sind, wenn der Nutzer nicht die betroffene Person ist. Wenn der Nutzer nicht die betroffene Person ist, muss er dem Dateninhaber in jedem gemäß dem vorstehenden Abschnitt gestellten Antrag die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung angeben, auf der er die Bereitstellung personenbezogener Daten beantragt.
6.3 Wenn der Nutzer einen solchen Antrag stellt, vereinbart der Dateninhaber mit dem Datenempfänger die Modalitäten für die Bereitstellung der Daten unter fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen und in transparenter Weise gemäß Kapitel III und Kapitel IV des Data Acts.

7. Wechsel des Nutzers / Mehrere Nutzer

7.1 Wechsel des Nutzers

Überträgt der Nutzer vertraglich (i) das Eigentum an dem Produkt oder (ii) seine zeitweiligen Rechte zur Nutzung des Produkts und/oder (ii) seine Rechte zur Inanspruchnahme des verbundenen Dienstes auf eine nachfolgende natürliche oder juristische Person ("Nachfolgenutzer") und verliert er nach der Übertragung auf einen Nachfolgenutzer den Status eines Nutzers, verpflichten sich die Parteien, die in dieser Klausel festgelegten Anforderungen einzuhalten.

Der Nutzer muss:

(a) seine Rechte und Pflichten als Nutzer ab dem Zeitpunkt der Übertragung auf den Nachfolgenutzer übertragen und mit dem Nachfolgenutzer die Einräumung der Rechte unter Ziff. 2.1 zugunsten des Dateninhabers vereinbaren; der Dateninhaber erklärt sich hiermit im Voraus mit dieser Rechteeinräumung einverstanden;
(b) den Dateninhaber unverzüglich von der Übertragung und der Identität des Nachnutzers zu unterrichten und ihm eine Kopie der Abtretung zukommen zu lassen; falls keine Abtretung gemäß Buchstabe a erfolgt, muss der Nutzer den Dateninhaber unverzüglich von der Ablehnung unterrichten; in diesem Fall darf der Dateninhaber die Daten des Nachnutzers nicht verwenden oder sie Dritten gemäß Klausel 3 zur Verfügung stellen.

Die Rechte des Dateninhabers zur Nutzung von Produktdaten oder Daten über verbundene Dienste, die vor der Übertragung erzeugt wurden, werden durch eine Übertragung nicht berührt.

7.2 Mehrere Nutzer

Gewährt der Erstnutzer einer anderen Partei ("Zusatznutzer") unter Beibehaltung seiner Eigenschaft als Nutzer ein Nutzungsrecht für das Produkt und/oder den zugehörigen Dienst, so verpflichten sich die Parteien, die in dieser Klausel festgelegten Anforderungen einzuhalten.

Der Nutzer muss:

(a) in den Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Zusatznutzer ab dem Datum der Übertragung im Namen des Dateninhabers Bestimmungen aufnehmen, die im Wesentlichen den Inhalt dieses Vertrags und insbesondere der Ziff. 2.1 über die Nutzung und Weitergabe der Produkt- und/oder verbundenen Servicedaten durch den Dateninhaber widerspiegeln ("Flow-Down-Bestimmungen");
(b) als erste Anlaufstelle für den zusätzlichen Nutzer zu fungieren, wenn dieser einen Antrag gemäß Artikel 4 oder 5 des Datengesetzes oder eine Forderung bezüglich der Verwendung oder Bereitstellung der Daten durch den Dateninhaber im Rahmen dieses Vertrags stellt. Der Dateninhaber sollte unverzüglich von jeder diesbezüglichen Anfrage oder Forderung in Kenntnis gesetzt werden, und die Parteien müssen zusammenarbeiten, um jede Anfrage oder Forderung zu bearbeiten.

7.3 Haftung des Nutzers

Wenn die Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Nutzers gemäß Ziff. 7.1 oder 7.2 dazu führt, dass der Dateninhaber die Daten des Produkts oder des verbundenen Dienstes verwendet und weitergibt, ohne dass ein Vertrag mit dem Nachfolgenutzer oder Zusatznutzer besteht, stellt der Nutzer den Dateninhaber von allen Ansprüchen frei, die der Nachfolgenutzer oder Zusatznutzer gegenüber dem Dateninhaber wegen der Verwendung der Daten nach der Übertragung geltend macht. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

8. Laufzeit

Dieser Vertrag endet spätestens

(a) mit der Zerstörung des Produkts oder der dauerhaften Einstellung des verbundenen Dienstes oder wenn das Produkt oder der verbundene Dienst anderweitig außer Betrieb gesetzt wird oder seine Fähigkeit zur Erzeugung der Daten auf irreversible Weise verliert; oder
(b) wenn der Nutzer das Eigentum an dem Produkt verliert oder wenn die Rechte des Nutzers in Bezug auf das Produkt im Rahmen eines Miet-, Leasing- oder ähnlichen Vertrags oder die Rechte des Nutzers in Bezug auf den verbundenen Dienst enden; dies berührt indes nicht den weiterhin bestehenden Vertrag zwischen dem Dateninhaber und jedem Nachfolgenutzer oder Zusatznutzer.

9. Sonstiges

Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seines Kollisionsrechts. Sofern dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält, gelten die AGB des Dateninhabers.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so behalten die restlichen Bestimmungen ihre Gültigkeit bei. Anstelle der unwirksamen Bestimmung wird die Vereinbarung einer Bestimmung verlangt, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten erreicht. Entsprechendes gilt im Fall einer Lücke.

Diese Vertragsklauseln basieren auf dem finalen Vorschlag der EU-Expertenkommission zum B2B-Datenaustausch; insoweit gilt: © Europäische Union, CC-BY-4.0.

Anlagen

Anlage 1: Erläuterung zu den erfassten Daten

Erläuterung zu Produktdaten

Art der Produktdaten

Monitoring-Daten

Format der Produktdaten

Binärdaten, XML, JSON

Geschätztes Volumen der Produktdaten

< 10 Mbyte / Gerät / Monat

Erstellung der Produktdaten

intervallmäßig

Speicherort

Cloud

Beabsichtigte Speicherdauer

12 Monate

Zugriffsmodalität für Nutzer

Access by Design im

TGE Cloud Portal als CSV-Export

Nutzungsbedingungen und Dienstqualität

siehe TGE Cloud

Erläuterung zu verbundenen Dienstdaten

Art der generierten oder erstellten Daten

Statusdaten, Events und Handlungsemfehlungen

Voraussichtliches Volumen der generierten oder erstellten Daten

< 1 Mbyte / Gerät

Häufigkeit der Erhebung der zu beschaffenden oder zu erzeugenden Produktdaten

Fortlaufend in Echtzeit

Einzelheiten zur Speicherung und Aufbewahrung der zu beschaffenden oder zu erzeugenden Produktdaten

In relationaler Datenbank

Werden Daten vom Anbieter oder von Dritten verwendet und für welche vereinbarten Zwecke

Ja vom Anbieter und von Dritten zur Fehlerdiagnose und Produktverbesserung

Identität und Standort des potenziellen Dateninhabers und aller Datenverarbeiter

Inhaber:
Telegärtner Elektronik, Crailsheim
Verarbeiter:
Cortex Media, Ulm
Google Cloud Plattform, Google Ireland Limited

Kommunikationsmittel zur effizienten Kontaktaufnahme mit dem Dateninhaber

E-Mail: info@telegaertner-elektronik.de

Wie Nutzer die gemeinsame Nutzung von Daten mit Dritten beantragen und beenden können

über das Accountmanagement der TGE Cloud

Recht des Nutzers auf Einreichung einer Beschwerde bei der benannten Behörde

Bundesnetzagentur

Anbieter verfügt über Geschäftsgeheimnisse

Ja

Laufzeit des Vertrags und Kündigungsmodalitäten

Siehe Nutzungsbedingungen der einzelnen Services in der TGE Cloud

Anlage 2: Formular für einen Antrag auf Zugang durch den Nutzer

Identifizierung des Nutzers 

Name: [Bitte angeben] 

Kundennummer: [Bitte angeben]

Identifizierung der Person, die den Antrag im Namen des Nutzers stellt (falls zutreffend) 

Name: [Bitte angeben] 

Beziehung zum Nutzer: [Bitte angeben]

Von der Anfrage betroffene Produkte und/oder Dienste 

Produkte (jeweils mit Bezeichnung und IMEI): [Bitte angeben]

Von der Anfrage umfasste Daten 

[Bitte angeben]

Datum der von der Anfrage betroffenen Daten 

[Bitte Zeitraum angeben]

Daten bereitzustellen über Cloud-Benutzerkonto 

Organisation: [Bitte angeben] 

Login (E-Mail): [Bitte angeben] 

Datum des Antrags 

[Bitte angeben]

Anlage 3: Formular für einen Antrag des Nutzers auf Zugang zu den Daten für einen Dritten

Identifizierung des Nutzers 

Name: [Bitte angeben] 

Kundennummer: [Bitte angeben]

Identifizierung der Person, die den Antrag im Namen des Nutzers stellt (falls zutreffend) 

Name: [Bitte angeben] 

Beziehung zum Nutzer: [Bitte angeben]

Von der Anfrage betroffenes Produkt und/oder Dienst 

Produkte (jeweils mit Bezeichnung und IMEI): [Bitte angeben]

Von der Anfrage betroffene Daten 

Hinweis: Gilt nicht für die Prüfung neuer verbundener Produkte, Stoffe oder Verfahren, die noch nicht auf dem Markt sind. 

[Bitte angeben]

Identifizierung der dritten Partei 

Bitte beachten Sie: Sie können kein Gatekeeper gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/1925 sein. 

Name: [Bitte angeben] 

Kontaktinformationen: [Bitte angeben]

Daten bereitzustellen über Cloud-Benutzerkonto 

Organisation: [Bitte angeben] 

Login (E-Mail): [Bitte angeben] 

Datum des Antrags

[Bitte angeben]